So, 18.05.2025 - 12:00 bis 19:00 Uhr
Wachdienst 2025
Kategorie: Wasserrettungsdienst
Veranstalter
Ortsverband Oberkotzau e.V.
Ansprechpartner
Hannes Bauer
Beschreibung
Dienstanweisung Freibad-Wachdienst
1. Treffpunkt und Vorbereitung
Das gesamte Wachpersonal trifft sich 15 Minuten vor Beginn des Wachdienstes am Wasserrettungszentrum Oberkotzau (Schloßstr. 5A, 95145 Oberkotzau), um sich umzuziehen, die Fahrzeuge auszurüsten und notwendiges Material mitzunehmen.
2. Anfahrt zur Wachstation
Die Einsatzfahrzeuge melden nach Besetzen mit dem Status 5 (Sprechwunsch) der Leitstelle, dass sie unterwegs zur Wachstation sind und ob die Wachmannschaft abkömmlich ist. Über die Abkömmlichkeit entscheidet der eingeteilte Wachführer.
Sollten Wachgänger mit Privatfahrzeugen ans Freibad fahren müssen, ist darauf zu achten, dass zu Dienstzeiten immer ein DLRG-Parkplatz für das Einsatzfahrzeug freizuhalten ist. Ausnahmen bestimmt der Wachführer.
3. Dienstbeginn
Anmeldung bei dem diensthabenden Fachangestellten für Bäderbetriebe.
Überprüfung des Materials (Sanitätsrucksack, Rettungsmittel).
Entnahme eines BOS-Funkgeräts aus dem Einsatzfahrzeug und Einstellung auf den Wasserrettungs-Kanal (KW 2155).
Während des Status 1 muss der Funkverkehr immer mitgehört werden.
Dienstbeginn ist mit der richtigen Beflaggung nach Merkblatt E4-004-18 zu kennzeichnen.
4. Während des Dienstes
Weiterbildung ist erlaubt, auch praktisch in den Wasserflächen.
Die für den Einsatz vorgehaltenen Gerätschaften und Rettungsmittel des OV Oberkotzau dürfen genutzt werden.
Nach Nutzung sind sämtliche Geräte in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zu hinterlegen.
Defekte oder Beschädigungen sind zu dokumentieren und der Technischen Leitung spätestens zum Dienstende zu melden.
Material aus Fahrzeugen ist zurückzulegen oder in der Fahrzeughalle aufzuhängen.
5. Dienstkleidung
Gemäß Bekleidungsfibel der DLRG ist im WRD ausschließlich DLRG-Einsatzkleidung zu tragen:
Rotes oder gelbes Oberteil mit DLRG-Aufschrift.
Rote Einsatzhose mit Reflexstreifen.
Im Sommer sind kurze Hosen zulässig, jedoch im Straßenverkehr und bei Einsätzen immer lange Hosen mit Reflexstreifen erforderlich.
Dunkelblaue Ortsverbandsbekleidung ist nicht zulässig.
Beim Absichern im Straßenverkehr muss eine Jacke mit mindestens Warnklasse 2, eine Funktionsweste oder eine Warnweste getragen werden.
Alte Wetterjacken der Materialstelle müssen mit einer Warnweste kombiniert werden.
Festes Schuhwerk ist bei Einsätzen oder Teilnahme im Straßenverkehr Pflicht.
6. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Jeder Wachgänger muss Einmalhandschuhe und Arbeitshandschuhe mitführen.
Sonnenschutz ist eigenverantwortlich, jedoch auch durch den Wachführer zu kontrollieren.
An sonnigen Tagen sollte bereits zu Dienstbeginn Sonnencreme aufgetragen werden.
Kopfschutz (Kappe, Hut) ist bei längerem Aufenthalt in der Sonne zu tragen.
Bei gefährlichen Tätigkeiten (z. B. Fahrzeugbenutzung, Leiterarbeiten, Werkzeuggebrauch, Bootsslippen) sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Wachführer ist für die Kontrolle verantwortlich.
7. Dienstende
Wachraum und Lagerraum sind sauber zu hinterlassen.
Verbrauchsmaterialien sind nachzufüllen.
Wachtagebuch und Fahrtenbuch sind zu führen.
Flaggen sind einzuholen, zusammenzulegen und im Lager zu verstauen.
Abmeldung bei der ILS ist obligatorisch.
Freibad-Schlüssel ist im Schüsselkasten zu hinterlegen.
Ein verfrühtes Dienstende aufgrund von Badegästeknappheit ist möglich. Hierzu ist eine Absprache mit dem diensthabenden Fachangestellten für Bäderbetriebe erforderlich.
8. Absage des Wachdienstes
Der Wachführer klärt mit dem diensthabenden Fachangestellten für Bäderbetriebe, ob der Dienst aufgrund schlechter Wetterverhältnisse abgesagt wird.
Falls ein Einsatz nicht nötig ist, wird die Technische Leitung und das Wachpersonal informiert.
Eine Meldung an die ILS erfolgt nicht.
Ort
Freibad Oberkotzau
Schloßparkstraße 2
95145 Oberkotzau
Anmeldung:
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