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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Oberkotzau e.V. findest du hier .

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Spendenmöglichkeiten, die nachhaltig Leben retten

Nur gemeinsam können wir täglich Leben vor dem Ertrinken schützen! Deine Spende unterstützt die Beschaffung von Material und die Schulung unserer Retter. Unsere engagierten DLRG-Helden arbeiten ehrenamtlich. Du entscheidest, wie du der DLRG nachhaltig hilfst. Schließe dich uns an, sichere Seen und Schwimmbäder und rette mit deiner Spende Menschenleben!

Spenden mit einem klaren Ziel

Entscheide, wo du deine Unterstützung einsetzen möchtest: Ausbildung, Aufklärung oder Rettung! Deine Spende ist ein nachhaltiger Beitrag und macht dich zu unserem Helden. Lerne mehr darüber, wie deine Spenden in diesen spezifischen Bereichen genutzt werden!

Transparenz

Die DLRG Oberkotzau, als gemeinnütziger und eingetragener Verein, legt großen Wert auf Transparenz. Jährlich veröffentlichen wir einen detaillierten Kassenbericht, der von Revisoren geprüft wird. Diese Maßnahme unterstreicht das Bestreben der DLRG Oberkotzau, ihre finanziellen Aktivitäten offenzulegen und sicherzustellen, dass die Mittel des Vereins verantwortungsbewusst und im Sinne der Satzung eingesetzt werden.

Trete mit uns in Kontakt

Du hast fragen an uns, die wir dir in dem FAQ nicht beantworen konnten, dann melde dich bei uns.

Dein Ansprechpartner

Markus Thiel

Telefon: 09286-95 43 943

E-Mail: Markus_thiel(at)oberkotzau.dlrg.de

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich unterstützt uns jede Art von Spende dabei, Leben nachhaltig zu retten! Bei der Wahl der Spendenmöglichkeit ist es uns vor allem wichtig, dass du die Art der Spende wählst, die am besten zu dir und deinen individuellen Umständen passt.

Besonders wirkungsvoll und effizient sind regelmäßige Dauerspenden sowie die Übernahme einer DLRG-Patenschaft. Warum? Beide Arten der Unterstützung bieten uns maximale Planungssicherheit, sodass wir jederzeit über die notwendige Ausrüstung für Rettungseinsätze verfügen können. Selbstverständlich kannst du deine regelmäßige Spende und auch die Patenschaft jederzeit beenden.

Die DLRG ist die weltweit führende Organisation in der Wasserrettung und schützt Menschen vor dem Ertrinken. Zu unseren Aufgaben zählen die Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen, die Aufklärung über Wassergefahren sowie der Wasserrettungsdienst.

Jede Spende an die DLRG trägt dazu bei, Menschenleben zu retten. Grundsätzlich setzen wir Spenden dort ein, wo sie momentan am dringendsten benötigt werden. Konkret bedeutet das: Mit deiner Spende unterstützt du die Finanzierung von Ausrüstung, Booten für Rettungseinsätze und die Ausbildung unserer ehrenamtlichen Retterinnen und Retter.

Auf keinen Fall! Bei unseren Spenden ziehen wir keinerlei pauschale Verwaltungskosten ab – unabhängig von der gewählten Spendenart und unabhängig davon, ob du als Privatperson oder Unternehmen spendest. Diese Herangehensweise unterscheidet uns von anderen gemeinnützigen Organisationen und gewährleistet, dass der größtmögliche Anteil deiner Spende genau dort ankommt, wo er dringend benötigt wird.

Ja, da wir eine gemeinnützige Organisation sind, kann jede Spende an die DLRG steuerlich geltend gemacht werden. Wie genau das funktioniert erklären wir dir in unserem FAQ zum Thema "Spenden von den Steuern absetzen".

Klar, kannst du deine Spende auch Überweisen. Bitte überweise die Spende an folgendes Konto:

DLRG Ortsverband Oberkotzau e.V. 

Sparkasse Hochfranken

IBAN: DE60 7805 0000 0220 7071 03 

BIC: BYLADEM1HOF

Verwendungszweck: "Spende, Name, Anschrift"

Spenden von den Steuern absetzen

Spenden werden als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.

Falls deine jährlichen Spenden unter 300 Euro liegen, ist es ganz unkompliziert, diese mit einem vereinfachten Nachweis beim Finanzamt zu dokumentieren. In einem solchen Fall benötigst du keine separate Spendenbestätigung oder Quittung. Ein Zahlungsbeleg oder die Kopie deines Kontoauszugs genügen vollkommen.

Füge deine Spenden in der Anlage für Sonderausgaben deiner Steuererklärung hinzu.

Um Spenden in größerem Umfang steuerlich abzusetzen, ist eine Spendenbestätigung erforderlich, die auch als Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung bezeichnet wird. Mit einer solchen Bestätigung erkennt das Finanzamt deine Spende über 300 Euro als steuerlich absetzbar an. Sie wird von der jeweiligen Spendenorganisation ausgestellt und dient als Nachweis dafür, dass deine Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Die Spendenbestätigung informiert über die Spendensumme und muss einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Muster entsprechen.

Seit 2017 bist du nicht mehr dazu verpflichtet, deine Spendenbestätigung automatisch mit deiner Steuererklärung einzureichen. Die Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Es genügt, wenn du die Spendenbestätigung aufbewahrst und sie vorlegst, falls das Finanzamt dich dazu auffordert. Du bist verpflichtet, die Spendenbestätigung ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufzubewahren. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Finanzamt die Vorlage verlangen.

Deine Spendenbestätigung wird rechtzeitig geliefert: Wir erstellen die Spendenbestätigung auch gerne außerhalb des regulären Turnus für dich. Solltest du deine Spendenbestätigung vorzeitig benötigen, kontaktiere uns bitte.

Spenden über 300 Euro trägst du bei den Sonderausgaben deiner Steuererklärung ein.

Der Betrag, den du spendest, verringert dein zu versteuerndes Einkommen. Du kannst frei wählen, wie viel du jährlich spenden möchtest, allerdings können höchstens 20 Prozent deines Einkommens bei der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Als Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro kannst du Spenden bis zu 7.000 Euro steuermindernd geltend machen.

Falls deine Spenden in einem Jahr den Höchstbetrag von 20 Prozent deiner Einkünfte übersteigen, kannst du den überschüssigen Betrag auf das kommende Jahr übertragen. Der nicht berücksichtigte Teil deiner Spenden wird dann im Folgejahr als sogenannter Spendenvortrag berücksichtigt und im Rahmen des Höchstbetrages abgezogen. Dieser Spendenvortrag bleibt zeitlich unbegrenzt bestehen. Du kannst dies solange fortsetzen, bis dein geleisteter Spendenbetrag vollständig verrechnet ist.

Bitte beachte, dass alleinstehende Personen den Pauschbetrag von 36 Euro mit ihren Sonderausgaben überschreiten müssen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf den doppelten Betrag.

Unternehmen können ebenfalls Spenden für gemeinnützige Zwecke steuermindernd geltend machen. Wie bei Privatpersonen gilt, dass die Spende ohne Gegenleistung erfolgen muss. Pro Jahr kann dein Unternehmen 20 Prozent des Gesamtbetrags aller Einkünfte als Spende von der Steuer absetzen. Zusätzlich ist die Grenze von vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich der Löhne und Gehälter zulässig. Die gleichen Abzugsbeschränkungen gelten auch für Körperschafts- und Gewerbesteuer. Wenn die Summe deiner Unternehmensspende die zulässige Höhe übersteigt, kannst du den Restbetrag im folgenden Jahr steuerlich absetzen.

Für Spenden bis zu 300 Euro genügt ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug als Nachweis. Bei Spenden über 300 Euro bist du als Unternehmen auf Anfrage dazu verpflichtet, eine Spendenbestätigung beim Finanzamt vorzulegen. Unternehmen haben die gleiche Aufbewahrungspflicht wie Privatpersonen, jedoch keine Verpflichtung zur automatischen Vorlage.

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