Informationen für Richter und Staatsanwälte
Richter und Staatsanwälte haben die Befugnis, Geldauflagen zugunsten der DLRG als gemeinnützige Organisation festzulegen. Der DLRG Ortsverband Oberkotzau e.V. ist in den Verzeichnissen der Oberlandesgerichte aufgeführt und berechtigt, Geldauflagen zu erhalten.
Diese Geldauflagen sind von enormer Bedeutung, um unsere humanitäre und ausschließlich ehrenamtliche Arbeit in Bayern zu unterstützen und zu gewährleisten. Wir stehen zur Verfügung, um Ihnen weitere Informationen über unsere Tätigkeiten zu geben.
Wir stellen gern vorbereitete Unterlagen und Zahlscheine zur Verfügung. Die Gerichte informieren uns regelmäßig über eingehende Zahlungen. Bitte beachten Sie, dass wir für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Es wäre für uns eine große Unterstützung, wenn Sie bei der Festlegung von Geldauflagen die Berücksichtigung unserer Organisation in Betracht ziehen würden.
Hinweise für Zahlungspflichtige
Sie haben von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft die Anweisung erhalten, eine Zahlung an die DLRG Oberkotzau zu leisten? Auch wenn diese Zahlung nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, möchten wir Ihnen aufrichtig danken, da wir solche Geldauflagen zur Erfüllung unserer gemeinnützigen Aufgaben und ausschließlich ehrenamtlichen Tätigkeiten einsetzen.
Bitte tätigen Sie Ihre Zahlung auf unser Konto:
DLRG Ortsverband Oberkotzau e.V.
Sparkasse Hochfranken
IBAN: DE60 7805 0000 0220 7071 03
BIC: BYLADEM1HOF
Wir möchten Sie darauf hinweisen:
- Es ist unerlässlich, bei der Zahlung das Aktenzeichen des Gerichts anzugeben. Nur so können wir Ihre Zahlung identifizieren und dem zuständigen Gericht bestätigen.
- Bitte beachten Sie, dass wir für derartige Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen dürfen.